Belege, die Sie zur Wohnungssuche benötigen
Service
Bescheinigungen
Bescheinigungen bei der Wohnungssuche
Allgemein üblich
Leider geht die Wohnungssuche nicht ohne Papier und Fragebogen.
Wir glauben es ist legitim, dass Mieter ein Gefühl für das avisierte Mietobjekt und der Vermieter für den Wohnungsbewerber bekommt. Dafür gibt es einmal die Wohnungsbesichtigung, wie das persönliche Gespräch mit dem Vermieter.
Als Vermieter können wir uns bei einem solchen Gespräch auch ein Urteil über den Bewerber bilden, müssen jedoch auch die wirtschaftliche Seite prüfen. Es macht einfach keinen Sinn, wenn das finanzielle Einkommen des Bewerbers nicht im ausgeglichenen Verhältnis zu der monatlichen Mietzinsforderung steht. Insofern ist es üblich, dass der Vermieter
- eine freiwillige Mieterauskunft,
- einen Einkommensnachweis und
- eine Selbstauskunft der SCHUFA
wünscht.
Polizeiliche Anmeldung
Seit dem 1. November 2015 muss der Vermieter zur Meldung des Mieters bei Ein- und Auszug eine Bescheinigung zur Vorlage beim Meldeamt erstellen. Mit dieser Bescheinigung muss sich der Mieter innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt registrieren.
Eine Zuwiderhandlung kann für beide Seiten teuer werden,
- für den Mieter bis zu 1.000,– Euro und
- für den Vermieter bis zu 50.000,– Euro,
sofern sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen.
Hier finden Sie weitere Informationen oder können sich anmelden: